Für viele Menschen spielen erotische Machtverhältnisse eine zentrale Rolle im zwischenmenschlichen Erleben. In diesen Konstellationen versteht sich ein Part häufig als sexuelles „Eigentum“ seines Gegenübers – eine sexuelle Rollenverteilung, die weit über bloßes Spiel hinausgehen kann. Sie kann sogar so weit führen, dass der submissive und/oderdevote Part an Dritte „verliehen“ wird – ein Vorgang, der unter dem Begriff Bottom-Verleih bekannt ist. Wer diesen besonderen Reiz ausleben möchte, sollte jedoch einige grundlegende Dinge beachten.
Eigentum und Verhältnisse: rechtliches und emotionales Terrain
Aus juristischer Sicht ist die Lage klar: Selbst eine Ehe, eine eingetragene Partnerschaft oder ein familiäres Band schafft kein Eigentumsverhältnis an einer Person. Dennoch steht es im gesetzlichen Rahmen jeder einvernehmlichen Verbindung offen, das eigene Miteinander als eine Art Besitzverhältnis zu definieren – vorausgesetzt, beide Seiten willigen ausdrücklich ein.
Dabei gilt: Eigentum verpflichtet, auch (oder gerade) im BDSM-Kontext. Wer über seine*n Partner*in Macht ausübt – ob psychisch, körperlich oder auf beiden Ebenen – muss verantwortungsvoll handeln.
Worauf genau kommt es dabei an? Selbst bei einem klar vereinbarten
Meta-Konsens sind bleibende physische oder psychische Schäden absolut tabu. Das gilt selbst dann, wenn der devote Part diese verlangt oder erbittet. Und diese Grundregel gilt über die Sexualität hinaus. Wer also etwa plant, seine*n Fetisch-Partner*in zu verleihen, sollte über eine vertragliche Regelung nachdenken, um mögliche Unklarheiten zu vermeiden – gerade bei einem sensiblen Thema wie dem Verleih von devoten Partner*innen.
At your service: Was ist mit dem Bottom-Verleih gemeint?
Im Rahmen des erotischen Machtgefälles kann es sehr reizvoll sein, sein devotes Pendant nicht nur zur Befriedigung der eigenen Wünsche zu gebrauchen. Beim Bottom-Verleih stellt man sie oder ihn auch anderen Personen, etwa für die
englische Erziehung, zur Verfügung. Bei diesem Verleih sind ganz unterschiedliche Rahmenbedingungen möglich, wie die folgenden Beispiele zeigen:
Putzsklav*in |
Hausdiener*in |
Kammerzofe |
Sexsklav*in |
Masochist*in |
Rubberdoll |
lebendes Mobiliar |
Partybegleitung |
Masseur*in |
Dabei sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt – außer den beiden klaren Rahmenbedingungen: Recht und Zustimmung. Die zu verleihende Person muss vollständig informiert und einverstanden sein. Zudem kann sie den Vorgang jederzeit beenden – ohne Begründung, ohne Konsequenzen. Und selbstverständlich ohne Androhung oder Ausübung von Gewalt.
Wo und wie findet der Bottom-Verleih statt?
In der Praxis begegnet man dem Bottom-Verleih häufig im
Swingerclub oder auf spezialisierten BDSM-Veranstaltungen wie dem
Stutenmarkt. Hier sorgen klare Regeln und Spielrahmen seitens der Veranstalter für ein hohes Maß an Sicherheit, auch wenn sich dort oft fremde Personen begegnen.
Ferner bieten manche Dominante ihre devoten Partner*innen über spezialisierte Erotik-Communities wie
Fetisch.de an. Hier sind Vertrauen und Transparenz essenziell – insbesondere dann, wenn der dominante Part bei der Übergabe nicht persönlich anwesend ist. Denn: Wer eine emotional abhängige Person in fahrlässiger Weise Dritten überlässt, kann sich strafbar machen. Und das unabhängig von Verwandtschaftsgrad oder Ehe.
Verleih der geil? Ja – mit Verantwortung!
Für Außenstehende mag es befremdlich wirken, doch innerhalb der BDSM-Szene ist der Verleih einer oder eines submissiven und/oder devoten Bottoms keine Seltenheit. Viele erleben durch diesen Austausch neue Facetten ihrer Sexualität. Entscheidend dabei ist: Alle Beteiligten handeln freiwillig und verlässlich. Denn eines ist stets klar: Es handelt sich um einen Verleih – keine Eigentumsübertragung.
Und ebenso selbstverständlich ist: Wer ein menschliches „Leihobjekt“ zur Verfügung stellt, hat für dessen Wohlbefinden und Grenzen zu sorgen – egal, wie stark das Machtgefälle auch sein mag.
Alles auf einen Blick: 5 FAQ zum Thema Bottom-Verleih im BDSM
- Was bedeutet Bottom-Verleih? Beim Bottom-Verleih wird eine submissive und/oder devote Person temporär anderen zur Verfügung gestellt, meist im Rahmen einvernehmlicher BDSM-Praktiken.
- Ist der Bottom-Verleih rechtlich erlaubt? Ja, solange alle Beteiligten volljährig sind und der Verleih auf freiwilliger, informierter Zustimmung basiert.
- Welche Risiken bestehen beim Bottom-Verleih? Mögliche Risiken sind emotionale Grenzverletzungen oder unsichere Situationen bei Fremdkontakten. Ein klarer Konsens schützt dabei alle Seiten.
- Wo finden Bottom-Verleihe häufig statt? Typische Orte sind BDSM-Events, private Sessions oder Swingerclubs mit festen Regeln und vorheriger Absprache.
- Wie lässt sich ein sicherer Rahmen schaffen? Sichere Kommunikation, ein klar definierter Meta-Konsens, umfassende medizinisch-technische Kenntnisse (je nach Bedarf), Safer Sex und Notfallabsprachen wie ein Safeword tragen wesentlich zur Sicherheit bei und sind daher nicht verzichtbar.
Und haben wir zu der Thematik nicht auch schon einmal eine Sexgeschichte geschrieben?
Aber sicher - Die Trilogie Warten auf den, der kommt. Hier der Anfang von Teil 1,
„Denk daran, daran, es sind 30 Minuten, die du warten wirst „Warten – und zwar kniend, nur mit einer offenen Strumpfhose und Pumps bekleidet. Deine Hände ruhen dabei auf der oberen Bettkante, du hältst die Augen geschlossen und wirst dein Gesicht nicht umwenden – egal, was passiert. Sollte jemand diesen Raum betreten, hat er das Recht, mit dir zu tun, was immer er möchte. Aber keine Sorge, es wird wenn nur jemand kommen, der unsere Safewords kennt und sie respektiert.“
Vorbereitung ist Macht
Mit diesem Worten legte Marinas Herr auf einem kleinen Kommode rechts neben dem Bett alles bereit, was sich für eine Fremdbenutzungssession mit seiner Sub Marina anbot:
einen einen Doppeldildo |
einen Flogger |
eine Gerte |
Kondome |
einen Analplug |
einen Knebel |
Handschellen |
einen Kühlbehälter mit Eiswürfeln |
und ein Feuerzeug plus Kerzen |
Und dann verließ er sie, um sich in sein Homeoffice-Büro zurückzuziehen, von wo er aus das Schlafzimmer und Marinas Reaktionen über ein Webcam-System beobachten konnte.
Die heiß-kalte Überraschung
Das Herz der Sub klopfte und ihr Kopfkino lief auf Hochtouren. Wer könnte es sein? Der charmante, aber schüchterne Nachbar, der offensichtlich ein Faible für Wachsspiele hatte? Sie erinnerte sich, dass er Fotograf war und es mochte, Körper in Kunstwerke zu verwandeln und die Ergebnisse bildlich festzuhalten. Vielleicht wäre ihr hiesiges Warten eine Gelegenheit, um ihren Körper näher kennenzulernen, unbefangen zu erkunden und sie etwas zu verwöhnen? Und nun ja, eventuell würde er sich so auch noch etwas mehr zutrauen?! Marinas Puls beschleunigte sich …