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At your service: Worauf kommt es beim Bottom-„Verleih“ an?

Gehorsam BDSM Metakonsens
Zeitgeber-Symbol 02. Sep, 2025
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At your service: Worauf kommt es beim Bottom-„Verleih“ an?, Artikelbild

Erotische Machtverhältnisse prägen viele zwischenmenschliche Beziehungen intensiv. Innerhalb von BDSM-Konstellationen übernimmt ein Part häufig die Rolle eines sexuellen „Eigentums“ und folgt der Führung des dominanten Gegenübers. Diese Rollenverteilung geht weit über bloßes Spiel hinaus und kann so weit reichen, dass der submissive oder devote Part temporär an Dritte überlassen wird – ein Vorgang, der als Bottom-Verleih bekannt ist. Bottom-Verleih verbindet Macht, Gehorsam und Hingabe zu einem komplexen erotischen Szenario. Für ein sicheres Ausleben sind aber auch klare Regeln, informierte Zustimmung, Safewords und Grenzen von immenser Bedeutung. Denn nur dank ihnen entsteht eine Mischung aus Vertrauen, Kontrolle, erotischer Spannung und verantwortungsvollem Machtspiel.

 

Rechtliche und emotionale Grundlagen des Bottom-Verleihs

 
Aus juristischer Sicht ist die Lage eindeutig. Selbst eine Ehe, eine eingetragene Partnerschaft oder ein familiäres Band schafft kein Eigentumsverhältnis an einer Person. Dennoch steht es im gesetzlichen Rahmen jeder einvernehmlichen Verbindung offen, das eigene Miteinander als eine Art Besitzverhältnis zu definieren – vorausgesetzt, beide Seiten willigen ausdrücklich ein. 

Dabei gilt: Eigentum verpflichtet, auch (oder gerade) im BDSM-Kontext. Wer über seinen Bottom Macht ausübt – ob psychisch, körperlich oder auf beiden Ebenen –, muss verantwortungsvoll handeln.  

Worauf genau kommt es dabei an? Selbst bei einem klar vereinbarten Meta-Konsens sind bleibende physische oder psychische Schäden absolut tabu. Das gilt selbst dann, wenn der devote Part diese verlangt oder erbittet, um seinen ausgeprägten Gehorsam zu demonstrieren. Und diese Grundregel gilt über die Sexualität hinaus.

Wer also etwa plant, die Fetisch-Partnerin oder den entsprechenden Partner zu verleihen, sollte über eine vertragliche Regelung nachdenken, um mögliche Unklarheiten zu vermeiden – gerade bei einem sensiblen Thema wie dem Verleih von devoten Partnerinnen oder Partnern.
 

At your service: Was ist mit dem Bottom-Verleih gemeint?

 
Im Rahmen des erotischen Machtgefälles kann es für den dominanten Part sehr reizvoll sein, sein devotes Pendant nicht nur zur Befriedigung der eigenen Wünsche zu gebrauchen. Beim Bottom-Verleih stellt man sie oder ihn auch anderen Personen, etwa für die englische Erziehung, zur Verfügung. 

Bei diesem Verleih sind ganz unterschiedliche Rahmenbedingungen  und Programmpunkte möglich, die jeweils zu den verschiedenen Bottom-Typen und ihren individuellen Eigenschaften passen können. Man denke etwa unter anderem an:

Putzsklavinnen und-sklaven Hausdienerinnen und -diener Kammerzofen und Sissy Zofen
Sexsklavinnen und -sklaven Masochistinnen und Masochiste Rubberdolls
lebendes Mobiliar Partybegeleitungen Masseurinnen und Masseure


Dabei sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt – außer den beiden klaren Rahmenbedingungen: Recht und Zustimmung. Die zu verleihende Person muss vollständig informiert und einverstanden sein. Zudem kann sie den Vorgang jederzeit beenden – ohne Begründung, ohne Konsequenzen. Und selbstverständlich ohne Androhung oder Ausübung von Gewalt.  


Weibliche Sub Bottom Bottom-Verleih BDSM Überlassen Dominanz Submission Hingabe Nahaufnahme

Praxis und geeignete Orte: Clubs, Events und Online-Sessions

 
In der Praxis begegnet man dem Bottom-Verleih häufig im Swingerclub oder auf spezialisierten BDSM-Veranstaltungen wie dem Stutenmarkt. Hier sorgen klare Regeln und Spielrahmen seitens der Veranstalter für ein hohes Maß an Sicherheit, auch wenn sich dort oft fremde Personen begegnen.

Ferner bieten manche Tops ihre Bottoms über spezialisierte Erotik-Communities wie Fetisch.de an. Hier sind Vertrauen und Transparenz essenziell – insbesondere dann, wenn der dominante Part bei der Übergabe nicht persönlich anwesend ist. Und/oder dann, wenn es sich um eine Sexcam-Session handelt, bei der ‚eigentliche‘ Top nicht dabei ist, sondern nur am anderen Ende des Bildschirms sitzt.

Denn: Wer eine emotional abhängige Person in fahrlässiger Weise Dritten zur Fremdbenutzung überlässt, kann sich strafbar machen. Und das unabhängig vom Verwandtschaftsgrad oder der Ehe.
 

Verleih der geil? Ja – mit Verantwortung! Die Sicherheit beim Bottom-Verleih

 
Für Außenstehende mag es befremdlich wirken, doch innerhalb der BDSM-Szene ist der Verleih einer oder eines submissiven und/oder devoten Bottoms keine Seltenheit. Viele erleben durch diesen Austausch neue Facetten ihrer Sexualität. Entscheidend dabei ist, dass alle Beteiligten freiwillig und verlässlich handeln. Denn eines ist stets klar: Es handelt sich um einen Verleih – keine Eigentumsübertragung.
 
Und ebenso selbstverständlich ist: Wer ein menschliches „Leihobjekt“ zur Verfügung stellt, hat für dessen Wohlbefinden und die Einhaltung seiner Grenzen zu sorgen – egal, wie stark das Machtgefälle zwischen Herrin/Herr und Servant und Co. auch sein mag.
 
 

5 FAQ zum Bottom-Verleih: Einvernehmlichkeit, Risiken und Rahmenbedingungen

 
  • Was bedeutet der Begriff Bottom-Verleih? Beim Bottom-Verleih wird eine submissive und/oder devote Person temporär anderen Tops zur Verfügung gestellt, meist im Rahmen einvernehmlicher BDSM-Praktiken. 

  • Ist der Bottom-Verleih rechtlich erlaubt? Ja, solange alle Beteiligten volljährig sind und der Verleih auf freiwilliger, informierter Zustimmung basiert. 

  • Welche Risiken bestehen beim Bottom-Verleih? Mögliche Risiken sind emotionale Grenzverletzungen oder unsichere Situationen bei Fremdkontakten. Ein klarer Konsens schützt dabei alle Seiten. 

  • Wo finden Bottom-Verleihe häufig statt? Typische Orte sind BDSM-Events, private Sessions oder Swingerclubs mit festen Regeln und vorheriger Absprache. 

  • Wie lässt sich ein sicherer Rahmen schaffen? Sichere Kommunikation, ein klar definierter Meta-Konsens, umfassende medizinisch-technische Kenntnisse (je nach Bedarf), Safer Sex und Notfallabsprachen wie ein Safeword tragen wesentlich zur Sicherheit bei und sind daher nicht verzichtbar.

Weibliche Sub Bottom Bottom-Verleih BDSM Überlassen Dominanz Submission Hingabe


Und haben wir zu der Thematik nicht auch schon einmal eine Sexgeschichte geschrieben?


Aber sicher, die Trilogie Warten auf den, der kommt. Hier der Anfang von Teil 1, Warten auf den, der kommt: Sub Marina beweist ihren Gehorsam: 

„Denk daran, daran, es sind 30 Minuten, die du warten wirst „Warten – und zwar kniend, nur mit einer offenen Strumpfhose und Pumps bekleidet. Deine Hände ruhen dabei auf der oberen Bettkante, du hältst die Augen geschlossen und wirst dein Gesicht nicht umwenden – egal, was passiert. Sollte jemand diesen Raum betreten, hat er das Recht, mit dir zu tun, was immer er möchte. Aber keine Sorge, es wird wenn nur jemand kommen, der unsere Safewords kennt und sie respektiert.“


Vorbereitung ist Macht

Mit diesen Worten legte Marinas Herr auf einer kleinen Kommode rechts neben dem Bett alles bereit, was sich für eine Fremdbenutzungssession mit seiner Sub Marina anbot. [...]Und dann verließ er sie, um sich in sein Homeoffice-Büro zurückzuziehen, von wo aus er das Schlafzimmer und Marinas Reaktionen über ein Webcam-System beobachten konnte.


Die heiß-kalte Überraschung

Das Herz der Sub klopfte und ihr Kopfkino lief auf Hochtouren. Wer könnte es sein? Der charmante, aber schüchterne Nachbar, der offensichtlich ein Faible für Wachsspiele hatte? Sie erinnerte sich, dass er Fotograf war und es mochte, Körper in Kunstwerke zu verwandeln und die Ergebnisse bildlich festzuhalten. Vielleicht wäre ihr hiesiges Warten eine Gelegenheit, um ihren Körper näher kennenzulernen, unbefangen zu erkunden und ihn etwas zu verwöhnen? Und nun ja, eventuell würde er sich so auch noch etwas mehr zutrauen?! Marinas Puls beschleunigte sich … 

Mehr davon?
Ja

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