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Sexsklavin / Sexsklave

BDSM erotische Rollenspiele CNC (consentual non-consent)
Zeitgeber-Symbol 06. Aug, 2025
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Sexsklavin / Sexsklave, Artikelbild

Sklavenschaft ist historisch tief verwurzelt und in Teilen der Welt bis heute Realität. In Deutschland und Europa ist sie verboten – ebenso wie jede Form der sexuellen Ausbeutung. Davon abzugrenzen ist die freiwillige Selbstversklavung im Rahmen von BDSM-Praktiken. Dabei unterwirft sich eine Person aus freiem Willen der sexuellen Kontrolle eines dominanten Partners. Besonders im Bereich von Fetisch, Dominanz und erotischer Unterwerfung hat sich der Begriff Sexsklave beziehungsweise Sexsklavin etabliert. Obwohl rein rechtlich bedeutungslos, finden sich entsprechende Konstellationen in einvernehmlichen Partnerschaften und Rollenspielen immer häufiger – oft begleitet durch klare Regeln und Symbole.

 

Was bedeutet die Rolle als Sexsklavin oder Sexsklave im BDSM-Kontext?

 
 Wie es der Begriff bereits andeutet, steht sie ihrem dominanten Partner (oder der Partnerin) jederzeit für Sex beziehungsweise Erotik zur Verfügung. Abhängig von der jeweiligen Selbst-Definition kann es sich dabei entweder ‚nur‘ um klassischen Sex handeln oder es werden Praktiken aus dem Bereich des BDSM einbezogen. Demnach ist jede Sexsklavin submissiv, aber nicht jede ist darüber hinaus auch masochistisch oder außerordentlich devot. Abhängig von der Vereinbarung steht die Sexsklavin auch anderen Personen für die sexuelle Fremdbenutzung zur Verfügung.

Das berühmteste Vorbild für diese Figur ist die Protagonistin in Geschichte der O. Dabei muss allerdings unterstrichen werden, dass es sich bei dem stellenweise sehr brutalen Werk um eine rein fiktionalen Erzählung handelt.

 

Typische Wege in die Rolle der freiwilligen Selbstversklavung

 
Dies darf immer nur freiwillig erfolgen. Eine submissive bis devote Frau (oder auch ein Mann) kann sich aus freien Stücken vollständig in die Hände einer dominanten Person begeben. Dies kann etwa über eine Dating-Community im Internet geschehen.

Wenn alles passt, wird die Verbindung häufig mit einem sogenannten Sklavenvertrag und durch das Tragen spezieller Accessoires (z. B. Halsband oder Ring der O) unterfüttert werden. Auch Piercings oder gar Brandings sind bei einer Sexsklavin nicht unüblich. All dies hat zwar vor dem Gesetz keine Bedeutung, ist für die gefühlte und gelebte Versklavung dennoch essenziell. 


Psychologische und sexuelle Reize der Selbstunterwerfung

 
Für dominante Menschen ist die eigene Führungsrolle bedeutend. Außerdem wissen sie es zu schätzen, dass man ihnen jederzeit alle sexuellen Wünsche erfüllt. Die Sexsklavin indes fühlt sich gleichermaßen beschützt wie gebraucht. Ferner befriedigt die Rolle die eigene Lust am Ertragen von Schmerz für eine andere Person und an der Unterwerfung.
 
 

Verbreitung von Sexsklavenschaft in der BDSM-Szene

 
 Genaue Zahlen hierzu sind unbekannt. Ein Blick auf die großen Dating-Communitys legt immerhin nahe, dass einige hunderttausend Menschen in Deutschland die Vorstellung einer solchen Konstellation erregend finden. Die Anzahl der dauerhaften Sklavenverbindungen (‚24/7‘, also täglich und rund um die Uhr) dürfte deutlich kleiner sein. Dies gilt auch für die ‚TPE‘ (Total Power Exchange = vollkommene, bedingungslose Unterwerfung).

Die Faszination, die unter anderem durch die Pornografie genährt wird, ist allerdings erheblich. Für ein zeitweises Rollenspiel als Sexsklavin oder dem entsprechenden Konterpart können sich die Menschen millionenfach begeistern. 


Gesetzliche Grenzen und Prinzipien wie SSC im BDSM-Rahmen

 
Wie eingangs bereits beschrieben, ist Sklaverei per Gesetz verboten. Außerdem ist die Würde des Menschen unantastbar. Somit darf sich auch niemand über Recht und Gesetz erheben und eine Sexsklavin nach eigenem Ermessen misshandeln. Und zwar ausdrücklich auch dann nicht, wenn sie nicht widerspricht oder sich dies sogar wünscht.

Hier gilt also nicht nur SSC, also Safe, Sane & Consensual = Sicher, verantwortungsvoll und einvernehmlich. Zwar mag das ‚einvernehmlich‘ im ersten Moment befremdlich klingen. Allerdings muss bereits der ‚Verzicht‘ auf die Erfüllung der eigenen Wünsche und auf die Berücksichtigung von Tabus aus freien Stücken erfolgt sein. Insofern muss auch die rechtliche Situation muss unbedingt beachtet werden. Nur dann handelt es sich bei der Partnerschaft zwischen Sexsklavin oder -sklave und Herrin oder Herr um eine vertretbare Konstellation im erotischen Sinn. 

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