Trans* ist ein Sammelbegriff für Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht oder nicht vollständig mit dem Geschlecht übereinstimmt, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Trans, transgeschlechtlich und transgender werden dabei häufig ähnlich verwendet; welche Bezeichnung eine Person für sich selbst wählt, ist individuell. Wichtig: Transgeschlechtlichkeit ist keine sexuelle Orientierung. Trans Menschen können ebenso heterosexuell, lesbisch, schwul, bisexuell oder anders orientiert sein wie cis Menschen. Auch eine medizinische Behandlung gehört nicht automatisch dazu: Manche trans Menschen verändern ihren Namen oder ihre soziale Rolle, andere nehmen Hormone oder medizinische Eingriffe in Anspruch, wieder andere möchten oder benötigen solche Schritte nicht. Das Thema berührt deshalb weit mehr als medizinische Fragen, da es um Geschlechtsidentität, gesellschaftliche Wahrnehmung, Beziehungen zum eigenen Körper und um die rechtlichen Möglichkeiten geht, die eigene Identität selbstbestimmt zu leben.
Was bedeutet Transgeschlechtlichkeit?
Die Begriffe rund um transgeschlechtliche Identität überschneiden sich teilweise, sind aber nicht gleichbedeutend. Das
Bundesfamilienministerium verwendet „trans*“ als Sammelbegriff für unterschiedliche transgeschlechtliche Identitäten.
| Begriff |
Bedeutung |
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| transgeschlechtlich / trans |
Oberbegriff für Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht oder nicht vollständig mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. |
| transgender |
Wird häufig ähnlich wie „transgeschlechtlich“ verwendet. Welche Bezeichnung jemand bevorzugt, hängt von der jeweiligen Person und ihrem Selbstverständnis ab. |
| trans* |
Sammelbegriff, der unterschiedliche trans Identitäten und Selbstbezeichnungen einschließen kann. Das Sternchen soll diese Vielfalt sichtbar machen. |
| Geschlechtsidentität |
Das persönliche Empfinden und Wissen darüber, welchem Geschlecht sich ein Mensch zugehörig fühlt – oder ob und wie er sich überhaupt einer Geschlechtskategorie zuordnet. |
| Geschlechtsinkongruenz |
Fachbegriff für eine Nichtübereinstimmung zwischen dem erlebten Geschlecht und dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht. |
| Geschlechtsdysphorie |
Bezeichnet einen klinisch relevanten Leidensdruck im Zusammenhang mit der Nichtübereinstimmung zwischen Geschlechtsidentität und zugewiesenem Geschlecht beziehungsweise den eigenen körperlichen Geschlechtsmerkmalen. Nicht jede trans Person erlebt Geschlechtsdysphorie. |
Deshalb kommt es auf eine pointierte Unterscheidung an: Transgeschlechtlichkeit beschreibt eine geschlechtliche Identität, Geschlechtsinkongruenz eine bestimmte Nichtübereinstimmung und Geschlechtsdysphorie einen damit verbundenen möglichen Leidensdruck. Eine trans Identität setzt weder Geschlechtsdysphorie noch eine medizinische Behandlung voraus.
Wie viele Menschen sind trans*?
Wie viele Menschen trans* sind, lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Das liegt auch daran, dass unterschiedliche Studien individuelle Dinge messen: Manche fragen nach der eigenen Geschlechtsidentität, andere erfassen medizinische Diagnosen oder rechtliche Änderungen des Geschlechtseintrags. Zudem sind trans Menschen nicht in allen Befragungen ausdrücklich als eigene Gruppe erfasst.
Für Deutschland liegen deshalb keine belastbaren Zahlen vor, mit denen sich der Anteil aller trans Menschen an der Gesamtbevölkerung exakt angeben lässt. Auch medizinische oder rechtliche Daten bilden nur einen Teil der trans Bevölkerung ab: Nicht jeder trans Mensch nimmt medizinische Maßnahmen in Anspruch oder ändert den Geschlechtseintrag.
Eine aktuelle europäische Datenquelle ist die
EU LGEU‑LGBTIQ-Survey IIIBTIQ Survey III der
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). An der Onlinebefragung nahmen 2023 insgesamt 100.577 Menschen aus 30 europäischen Ländern teil. In der Gesamtstichprobe bezeichneten sich 5 % als trans Frauen und 6 % als trans Männer; weitere 20 % ordnete die FRA der Gruppe „non-binary and gender diverse“ zu.
Diese Werte sind kein Anteil an der Gesamtbevölkerung, sondern beschreiben die Zusammensetzung derjenigen LGBTIQ-Personen, die an der Befragung teilgenommen haben.
Auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden in Studien höhere Anteile berichtet. Solche Ergebnisse sind jedoch besonders vorsichtig zu interpretieren, weil Alter, Fragestellung, Definition und Auswahl der Befragten das Ergebnis beeinflussen können. Eine Zahl aus einer Diagnose- oder Versorgungsstatistik lässt sich deshalb nicht einfach mit dem Ergebnis einer anonymen Selbstauskunft vergleichen.
Ein anderer Zugang sind die Änderungen des Geschlechtseintrags. Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 erfasst
das Statistische Bundesamt entsprechende Änderungen im Geburtenregister. Im ersten Jahr nach Einführung des Gesetzes (von November 2024 bis Ende November 2025) nutzten insgesamt 25.681 Menschen die neue Regelung, um ihren Geschlechtseintrag unbürokratisch zu ändern.
Diese Zahlen beschreiben allerdings nicht die Zahl der trans Menschen in Deutschland, sondern die in der Statistik erfassten Änderungen des Geschlechtseintrags. Außerdem muss man beachten, dass die Statistik nicht sämtliche Erklärungen erfasst: Für Personen ohne Eintrag im deutschen Geburtenregister wird keine entsprechende Mitteilung an die Bevölkerungsstatistik übermittelt. Die tatsächliche Zahl der Änderungen wird daher in den veröffentlichten Daten unterschätzt.
Die unterschiedlichen Zahlen sind daher kein Widerspruch. Sie zeigen vielmehr, dass die Frage „Wie viele Menschen sind trans?“ stark davon abhängt, was genau gezählt wird und wie die Daten erhoben werden.
Transgeschlechtlichkeit in der Geschichte – ein neues Phänomen?
Transgeschlechtlichkeit ist keine Erscheinung der Gegenwart. Menschen, die Geschlechternormen überschritten oder eine andere Geschlechtsrolle lebten, sind aus zahlreichen Kulturen und Epochen überliefert. Historische Beispiele lassen sich allerdings nicht immer direkt mit heutigen Begriffen wie „trans“ oder „nichtbinär“ beschreiben: Welche Bedeutung Geschlecht und geschlechtliche Identität hatten, unterschied sich je nach
Zeit und Kultur.
- Schon aus der Antike sind Menschen überliefert, die sich außerhalb der damals üblichen Geschlechterrollen bewegten. Zu den bekanntesten Beispielen gehören die Galli, Priester der Göttin Kybele, die unter anderem feminine Kleidung trugen und körperliche Veränderungen vornahmen. Auch die bei Herodot beschriebenen Enarei der Skythen werden in historischen Darstellungen als eine Gruppe beschrieben, die Geschlechtergrenzen überschritt.
- Auch in indigenen Gesellschaften Nordamerikas gab und gibt es unterschiedliche Vorstellungen von Geschlecht und geschlechtlichen Rollen. Der heutige Begriff Two-Spirit wurde allerdings erst 1990 geprägt und dient als Sammelbegriff für verschiedene indigene Traditionen und Identitäten. Viele indigene Gemeinschaften haben eigene Begriffe und Vorstellungen für Menschen, die Geschlechtergrenzen überschreiten.
- Weitere Beispiele für kulturell spezifische Formen geschlechtlicher Vielfalt finden sich etwa bei den Muxe in Mexiko, den Fa'afafine auf Samoa oder den Bissu in Indonesien. Auch die Hijra-Gemeinschaften Südasiens haben eine lange Geschichte und nehmen in verschiedenen Regionen besondere soziale und religiöse Rollen ein. Solche Identitäten sind jedoch nicht einfach mit dem heutigen Begriff „trans“ gleichzusetzen.
Für Europa sind unter anderem die
Femminielli aus Neapel dokumentiert, eine historisch gewachsene und kulturell spezifische Form geschlechtlicher Identität und Selbstdarstellung. Auch im 20. Jahrhundert wurden trans Menschen zunehmend öffentlich sichtbar. Zu den international bekannten Personen gehören
Lili Elbe, die sich in den 1930er-Jahren medizinischen Eingriffen zur körperlichen Transition unterzog, und
Christine Jorgensen, deren Transition 1952 international
große mediale Aufmerksamkeit erregte.
Merke? Geschlechtliche Vielfalt und das Überschreiten traditioneller Geschlechterrollen sind historisch keineswegs neu. Was sich verändert hat, sind unter anderem die Begriffe, mit denen Menschen ihre Identität beschreiben, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und die medizinischen sowie rechtlichen Möglichkeiten.
Medizinische Aspekte: Diagnostik, Behandlung und Transition
Die medizinische Auseinandersetzung mit Transidentität hat sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert. Im
DSM-5 wird
Geschlechtsdysphorie als klinisch relevanter Leidensdruck im Zusammenhang mit einer Nichtübereinstimmung zwischen Geschlechtsidentität und dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht beschrieben. Entscheidend ist dabei nicht die trans Identität selbst, sondern der damit verbundene Leidensdruck.
Die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) verwendet im ICD-11 den Begriff
Geschlechtsinkongruenz. Die entsprechende Kategorie wurde aus dem Kapitel über psychische und Verhaltensstörungen in das Kapitel „Zustände im Zusammenhang mit der sexuellen Gesundheit“ verschoben. Damit wird Transgeschlechtlichkeit nicht mehr als psychische Störung eingeordnet.
Die
Behandlungsmöglichkeiten im Rahmen einer Transition sind vielfältig und orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen und Zielen der jeweiligen Person:
- Soziale Transition – etwa die Änderung von Name, Pronomen, Kleidung oder sozialer Rolle, um die eigene Geschlechtsidentität im Alltag auszudrücken.
- Medizinische Maßnahmen – dazu können unter anderem eine Hormontherapie oder geschlechtsangleichende Operationen gehören. Welche Maßnahmen infrage kommen, hängt von den individuellen Zielen und medizinischen Voraussetzungen ab.
- Psychosoziale Unterstützung – Beratung und psychotherapeutische Begleitung können dabei helfen, die eigene Geschlechtsidentität zu erkunden, mit Belastungen umzugehen und Entscheidungen über mögliche weitere Schritte zu treffen. Eine solche Begleitung dient dabei nicht dazu, die Geschlechtsidentität zu verändern.
Wichtig: Nicht alle trans Menschen wünschen oder benötigen medizinische Maßnahmen. Eine Transition kann soziale, medizinische, psychologische oder rechtliche Aspekte umfassen – und nicht jede Person geht dabei denselben Weg. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt von den individuellen Bedürfnissen, Zielen und Voraussetzungen ab.
Rechtliche Situation in Deutschland: Das Selbstbestimmungsgesetz
Seit dem 1. November 2024 gilt in Deutschland das bereits erwähnte
Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Es regelt die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister und soll die Selbstbestimmung der betroffenen Personen stärken.
Im Gegensatz zu den früheren Regelungen sind für die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen für volljährige Personen grundsätzlich keine medizinischen Gutachten oder gerichtlichen Verfahren mehr erforderlich. Die Änderung erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt.
Besonders geregelt ist die Änderung des Geschlechtseintrags bei Minderjährigen:
- Jugendliche ab 14 Jahren können die Erklärung selbst abgeben, benötigen dafür aber die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Verweigern diese ihre Zustimmung, kann das Familiengericht sie unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen ersetzen.
- Bei Kindern unter 14 Jahren geben die gesetzlichen Vertreter die Erklärung ab. Hat das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet, ist zusätzlich sein Einverständnis erforderlich.
Vor der eigentlichen Erklärung muss die Änderung beim Standesamt drei Monate vorher angemeldet werden. Gibt man die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung ab, wird die Anmeldung gegenstandslos.
Das SBGG enthält außerdem ein Offenbarungs- und Ausforschungsverbot: Nach einer Änderung dürfen der frühere Geschlechtseintrag und die früheren Vornamen grundsätzlich nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person offenbart oder ausgeforscht werden. Das Gesetz sieht allerdings bestimmte Ausnahmen vor. Bei einer vorsätzlichen Offenbarung mit dem Ziel, die betroffene Person zu schädigen, kann eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
Wesentlich dabei: Das Selbstbestimmungsgesetz regelt ausdrücklich die rechtliche Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen. Medizinische Maßnahmen wie Hormontherapien oder geschlechtsangleichende Operationen werden durch das Gesetz nicht geregelt.
Gesellschaftliche Situation und psychische Gesundheit bei trans Menschen
Trotz rechtlicher Fortschritte erleben trans Menschen weiterhin Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt. Solche Erfahrungen können die psychische Gesundheit erheblich belasten.
Die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) weist darauf hin, dass Stigmatisierung, Diskriminierung und soziale Ausgrenzung bei Menschen mit vielfältigen Geschlechtsidentitäten mit gesundheitlichen Belastungen verbunden sind. In der Forschung werden für trans Menschen unter anderem erhöhte Risiken für psychische Erkrankungen und Suizidalität beschrieben.
Dabei ist folgender Aspekt relevant: Transgeschlechtlichkeit selbst ist keine psychische Erkrankung. Belastungen entstehen vielmehr häufig im Zusammenspiel mit gesellschaftlicher Ausgrenzung, Gewalterfahrungen, fehlender sozialer Unterstützung oder erschwertem Zugang zu geeigneter Gesundheitsversorgung.
Wichtige
Schutzfaktoren, die das psychische Wohlbefinden und die Lebensqualität stärken können, sind daher:
- Respekt und Akzeptanz im sozialen Umfeld,
- Unterstützung durch Familie, Freundeskreis und Gemeinschaften,
- sowie ein barrierearmer Zugang zu geeigneter und transsensibler Gesundheitsversorgung, die psychische und körperliche Bedürfnisse berücksichtigt.
Eine inklusive Gesellschaft kann somit dazu beitragen, gesundheitliche Belastungen durch Diskriminierung und Ausgrenzung zu verringern. Respektvolle soziale Beziehungen und ein zugängliches Gesundheitswesen sind deshalb wichtige Voraussetzungen für das Wohlbefinden und die Lebensqualität von trans Menschen.