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Freiwillige Selbstkontrolle (FSK)

Altersfreigabe Sexgeschichten / Sex Storys Pornografie BDSM Porn
Zeitgeber-Symbol 21. May, 2024
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Freiwillige Selbstkontrolle (FSK), Artikelbild

Die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) ist die Selbstkontrollinstanz der Filmwirtschaft. Diese bewertet Filmmaterial und andere Medien auf ihre Eignung für Kinder und Jugendliche, bevor die Inhalte öffentlich zugänglich werden. In der englischen Übersetzung wird die Arbeit der Einrichtung als Self-Monitoring bezeichnet.


Was ist die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK)?


Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist eine Institution, die die Aufgabe hat, Filme, Serien und Videos auf ihre Altersfreigabe hin zu überprüfen. Sie bestimmt, ab welchem Alter ein Film im Kino oder auf anderen Medienformaten, wie beispielsweise DVD oder Blu-Ray, zugänglich sein sollte. Die FSK arbeitet in Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen, darunter das Kultur- und Medienressort der Bundesregierung, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die obersten Landesjugendbehörden, Kultusministerien, Kirchen und der Bundesjugendring.


Wie hat sich die FSK bis heute entwickelt?


Gegründet wurde die Einrichtung vonseiten der Filmwirtschaft unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkrieges. Damit wollte man einer möglichen staatlichen Reglementierung entgegenwirken beziehungsweise zuvorkommen. 

In ihren frühen Jahren war die Freiwillige Selbstkontrolle deutlich strenger, als es heute der Fall ist. So musste etwa der ‚Aufklärer der Nation‘ Oswalt Kolle lange mit der FSK streiten, bis seine Aufklärungsfilme öffentlich gezeigt werden durften. Die späteren 1970er-Jahre hingegen waren von einer sexuellen Offenheit, wie sie heute nicht mehr möglich wäre, geprägt. So zeigte manbeispielsweise Geschlechtsteile sogar in Spielfilmen sehr unverblümt, ohne, dass dies  den Argwohn der Kontrolleur*innen provozierte.

Bis heute ist die Einschätzung des Kontrollgremiums oftmals eine Gratwanderung. Festgelegte Kriterien für die Einstufung gibt es nicht. Jrdoch orientieren sich die Prüfer*innen an bestimmten Maßstäben, die laufend aktualisiert werden. Konsens ist und bleibt, dass Gewalt- und explizite Sexszenen für Kinder und Jugendliche unzugänglich sein müssen.


Wie unterscheiden sich die verschiedenen FSK-Stufen?

 
  • FSK 0: Filme mit dieser Kennzeichnung können von allen Altersgruppen gesehen werden. Sie beinhalten keinerlei Elemente, die die Entwicklung von Kindern negativ beeinflussen könnten.

  • FSK 6: Diese Altersfreigabe berücksichtigt die Tatsache, dass Kinder in dieser Altersstufe zunehmend die Fähigkeit der kognitiven Verarbeitung verschiedener Sinneseindrücke entwickeln.

  • FSK 12: Bei dieser Einstufung gehen die Prüfenden davon aus, dass Kinder und Jugendliche bereits zu einer distanzierten Wahrnehmung und einer rationalen Verarbeitung von Sinneseindrücken in der Lage sind. Auch können sie in der Regel eine höhere Erregungsintensität verkraften. 

  • FSK 16: Gemäß FSK geht man bei Teenager*innen ab 16 Jahren von einer entwickelten Medienkompetenz aus. Allerdings hält man die Vermittlung sozial schädigender Inhalte weiterhin für problematisch. Gewaltszenen sind weitestgehend ausgeschlossen, sexuelle Inhalte dürfen allenfalls angedeutet werden. Ein Geschlechtsakt, der etwa durch eine Bettdecke verhüllt wird, darf gezeigt werden, explizite Details hingegen nicht.

  • FSK 18: Bei allen Medien mit dieser Einstufung gilt ein striktes Jugendverbot. Vor allem Filme, die Gewalt und Sexszenen offen zeigen, fallen in diese Kategorie.


Wer entscheidet darüber, ob Inhalte in Deutschland komplett verboten werden?


Generell können Gerichte darüber entscheiden, ob ein Film oder ein anderes Medium in Deutschland grundsätzlich verboten wird. Diese Entscheidungen basieren auf den Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuches und des Jugendschutzgesetzes. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) kann ein Medium in bestimmten Situationen auf den Index setzen, was bedeutet, dass es Minderjährigen nicht verkauft oder öffentlich beworben werden darf.

Das Urheberrecht ist ein weiterer wichtiger Faktor bei der Verbreitung von Medien. Die/Der Schöpfer*in eines Films oder eines anderen Mediums behält das Recht, zu bestimmen, wann und wie sein Werk der Öffentlichkeit präsentiert wird. Dies betrifft auch die Online-Veröffentlichung, z.B. auf Plattformen wie YouTube.

Bei der Veröffentlichung von Videos müssen zudem die Persönlichkeitsrechte der gezeigten Personen beachtet werden. Ohne deren Einverständnis ist eine öffentliche Bereitstellung des Videos nicht zulässig.


Wer sind die Prüfer*innen bei der Freiwilligen Selbstkontrolle?


Die Prüfer*innen bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind unabhängige Sachverständige aus dem gesamten Bundesgebiet, die vom FSK-Kuratorium ausgewählt werden. Sie arbeiten ehrenamtlich und erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit.

Die FSK-Prüfer*innen kommen aus verschiedenen Bereichen und bringen idealerweise Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Medienarbeit mit. Viele von ihnen gehören auch den Prüfgremien der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) an.

Die FSK beschäftigt zudem einige hauptamtliche Prüfer, die eng mit dem Kuratorium zusammenarbeiten. Ihre regelmäßige Teilnahme an den Programmprüfungen soll eine einheitliche Spruchpraxis der Prüfgremien sicherstellen.

Die Prüfausschüsse setzen sich in der Regel aus fünf Prüfer*innenn zusammen. Die FSK-Geschäftsstelle stellt am Ende eines Jahres die Ausschüsse für das Folgejahr zusammen, wobei auf eine ausgewogene Zusammensetzung in Bezug auf Alter, Geschlecht und beruflichen Hintergrund geachtet wird.

Um als FSK-Prüfer*in tätig zu werden, kann man sich bewerben. Das Kuratorium wählt dann geeignete Personen aus, die durch ihre berufliche Erfahrung oder Ausbildung Gewähr für eine hohe Qualität der Prüfentscheidungen bieten.

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